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An die Gefahren des Winters denken

28.12.08 || Seit 1. Mai 2006 bestimmt des Gesetz (§2 Abs. 3a StVO): Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.

An das rechtzeitige montieren der Winterreifen hat man sich schon gewöhnt. Denn man macht sich strafbar, wenn man ohne eine geeignete Bereifung fährt. Dazu gehört eine ausreichende Profiltiefe von mindestens 4 mm, dies ist eine Grundvoraussetzung für eine sichere Fahrt. Winterreifen mit einer Profiltiefe von weniger als 4 mm sollten Sie nicht mehr verwenden.

Die Fahrt mit ungeeigneten Reifen kostet im allgemeinen ein Verwarngeld von 20 Euro. Wird man mit falscher Bereifung in einen Unfall verwickelt, kann der Versicherer die Schadensabwicklung gegebenenfalls ablehnen und außerdem kann dadurch ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg resultieren.

Beachten sollte man auch, dass Winterreifen in verschiedene Geschwindigkeitsklassen unterteilt sind. Informieren Sie sich deshalb ausführlich bei Ihrem Fachhändler über die zulässige Höchstgeschwindigkeit der jeweiligen Reifenmodelle.

Auch Handbesen, Eiskratzer, Handschuhe und Türschlossenteiser sollten in der kalten Jahreszeit ein ständiger Begleiter sein. Sie sind wichtige Utensilien während der Wintersaison. Wichtig ist auch das Frostschutzmittel im Scheibenwaschwasser, es verhindert das Gefrieren des Spritzwassers.

Das richtige Fahrverhalten ist ein ebenso wichtiger Aspekt im Winterverkehr, um Unfälle zu vermeiden. Sie sollten zu Ihrem Vordermann deutlich mehr Abstand halten, als Sie es bei sommerlichen Straßenverhältnissen tun würden. Gewöhnen Sie sich allgemein im Winter ein gleichmäßiges und vorsichtiges Fahrverhalten an. Kupplungs-, Gas- und Bremspedal sollten Sie mit sehr viel Gefühl bedienen. (psks)