02.04.19 || FRANKFURT (02. April
2019) - Zum 31. Juli eines Jahres sind viele Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, beim Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen stellt auf Wunsch eine
Bescheinigung aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R" und „Anlage Vorsorgeaufwand" hilft. Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen
Zeilen dieser Vordrucke die Beträge einzutragen sind.
Die Bescheinigung für das Finanzamt kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de unter Services > Online-Dienste oder am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Hessen unter 0800 1000 4800 angefordert werden. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie fortan jährlich automatisch zugesandt.
Weiterführende Informationen bietet die kostenlose Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht". Sie ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de abrufbar. (drV/h)