08.10.19 || HESSEN (07./08. Oktober 2019) - Im
Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird die Task-Force Lebensmittelsicherheit eine Verbraucherhotline zur Rückrufaktion der Firma Wilke
- Fleisch- und Wurstwaren - einrichten. Die Hotline ist ab morgen,
geschaltet und bis auf Weiteres während der Servicezeiten der Behörde von montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 16.30 Uhr sowie freitags zwischen 8:00 und 15:00 Uhr erreichbar.
Die Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co KG dürfte, nach den zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Berichten und Gutachten, seiner Verantwortung als Lebensmittelunternehmen nicht
vollumfänglich nachgekommen sein.
„Im Fall Wilke Wurstwaren stellen sich derzeit noch viele Fragen, die beantwortet werden müssen, um Wiederholungen zu vermeiden. Gemeinsam mit der zuständigen Kreisverwaltung, dem Regierungspräsidium Kassel und der Task-Force Lebensmittelsicherheit beim Regierungspräsidium Darmstadt werden wir den vorliegenden Fall analysieren und die erforderlichen Konsequenzen ziehen. Um vergleichbare Fälle in Zukunft möglichst verhindern zu können, werden wir unter anderem die Fachaufsicht bei der Lebensmittelüberwachung stärken. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits im Landtag eingebracht."
Die Zuständigkeit für die Lebensmittelüberwachung liegt bei den Landkreisen, im Falle von den Listerien-Funden in der Firma Wilke beim Landkreis Waldeck-Frankenberg. Das Regierungspräsidium und das
Ministerium sind als Fachaufsicht tätig. Mit Bekanntwerden des Zusammenhangs von Listerien in Produkten der Firma Wilke und zwei Todesfällen und Erkrankungen sowie wiederholter Nachweise von Erregern
in der Firma, hat der Landkreis in Abstimmung mit dem Ministerium das Unternehmen geschlossen.
Über einen Produktrückruf zu informieren ist Pflicht des Lebensmittelunternehmers, sowie der Groß- und Zwischenhändler. Es ist eine zentrale Aufgabe des Lebensmittelunternehmers, nicht sichere
Lebensmittel ohne schuldhaftes Zögern vom Markt zu nehmen. Falls Produkte bereits an Kunden verkauft wurden, müssen die Käufer mittels eines öffentlichen Rückrufs durch die Lebensmittelunternehmer
informiert werden. Die Aufgabe der Veterinärbehörden ist in diesem Zusammenhang lediglich die Überwachung des ordnungsgemäßen Rückrufs, z.B. durch stichprobenartige Überprüfungen, ob die Waren
tatsächlich aus dem Verkehr gezogen wurden.
Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen sind alle Eigenmarken der Fa. Wilke mit dem Identitätskennzeichen „DE EV 203 EG", ebenso folgende Marken und Handelsnamen, sofern sie das
Identitätskennzeichen „DE EV 203 EG" tragen, betroffen:
Haus am Eichfeld - Metro Chef - Service Bund „Servisa" - CASA - Pickosta - Sander Gourmet - Rohloff Manufaktur - chnittpunkt - Korbach - ARO - Findt - Domino - Wilke
Viele Wilke-Produkte wurden an Wursttheken in Supermärkten verkauft. Die Kunden werden sicherheitshalber gebeten, im Zweifelsfall bei den jeweiligen Verkaufsstellen nachzufragen, ob dort Produkte der
Firma Wilke verkauft wurden.
Die Kundenliste hatte die Firma Wilke am 2.10.2019 vorgelegt. Die Kundenliste enthält nur die direkten Kunden der Firma, bei denen es sich überwiegend um Wiederverkäufer handelt. Sie wurde noch am
gleichen Tag allen zuständigen Behörden über das Schnellwarnsystem zur Verfügung gestellt und ist für die Behörden seither Grundlage für die Rücknahmeüberwachung. Die Kundenliste beinhaltet keine
Einzelhandelsverkaufsstellen. In welchen Einzelhandelsverkaufsstellen Produkte der Firma Wilke angeboten wurden, ist nach Aussagen der Firma nicht bekannt. Da i.d.R. mehrere Vertriebsstufen bis zum
Einzelhandel zwischengeschaltet sind, ist dies keine Besonderheit, sondern bei allen Herstellungsbetrieben der Fall, die den Großhandel beliefern. Eine Liste der Produkte der Firma Wilke liegt dem
Landkreis seit heute vor, wird momentan geprüft und soll auf www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht werden.
Der vorliegende Fall verdeutlicht, dass die Aufsichtsbehörden über ausreichende Weisungsrechte verfügen müssen. Bislang waren in Hessen die Weisungsrechte der Fachaufsicht eingeschränkt und an
strenge Voraussetzungen geknüpft. Dies sollte die Position der Kommunen in Folge der Kommunalisierung stärken. Um aber in besonders gelagerten, kritischen Fällen schnell und effektiv reagieren zu
können, hat das Verbraucherschutzministerium im Laufe dieses Jahres bereits ein Gesetzgebungsverfahren angestrebt, um u.a. die bislang nur eingeschränkte Fachaufsicht zu streichen. Das
Änderungsgesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden würden dadurch deutlich gestärkt.
Wirksame Kontrollen benötigen ausreichend qualifiziertes Personal. Um die Aus-, Fort- und Weiterbildung kontinuierlich zu verbessern und auf einem hohen Niveau zu halten, werden Baden-Württemberg und
Hessen in Zukunft ihre Kräfte bei der Qualifikation des amtlichen Kontrollpersonals bündeln. Dazu unterzeichneten der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauck MdL, und
Ministerin Priska Hinz am 30. September 2019 am Rande der Agrarministerkonferenz eine entsprechende Vereinbarung zwischen beiden Ländern. Bestmöglich ausgebildete Kontrolleure, die stets auf dem
aktuellen Stand der Entwicklung stehen, sind ein unverzichtbarer Baustein zum Schutz der Verbraucher, aber auch zum Schutz der Tiere und der Tiergesundheit, betont Hinz.
Im Jahr 2006 wurde beim Regierungspräsidium Darmstadt die Task-Force Lebensmittelsicherheit (TF LMS) als Sondereinheit eingerichtet. In Fällen lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche unterstützt
sie die vor Ort zuständigen Behörden bei der Aufklärung der Ursachen. Auch im vorliegenden Fall wurde die TF LMS im Auftrag des Hessischen Verbraucherschutzministeriums eingebunden. Die
Ermittlungsergebnisse werden nun zusammengeführt und ausgewertet.
Das Hygiene- und Qualitätsmanagement im Lebensmittelbereich befasst sich mit der Etablierung und Überwachung von Systemen, die die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln, insbesondere tierischen
Ursprungs, gewährleisten. Bereits Ende 2003 wurde auf Veranlassung der Hessischen Landesregierung in Hessen als erstem Bundesland in der Veterinärverwaltung ein Qualitätsmanagement-System (QMS)
eingeführt, beginnend mit den Bereichen Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit. Das bislang durch die Verordnung (EG) 882/2004 geregelte QM-System ist als Standard im Kommunalisierungsgesetz der
Veterinärverwaltung verankert.
https://www.test.de/Rueckruf-von-Lebensmitteln
Unter www.lebensmittelwarnung.de
In Hessen auf der Hygienemängel-Plattform unter www.verbraucherfenster.hessen.de Andere Bundesländer haben ebenfalls zentrale Plattformen geschaffen um Betriebe mit Hygienemängeln zu veröffentlichen.
Mehr unter www.Verbraucherzentrale-hessen.de
Redaktionell entnommen aus Beiträgen des Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit