10.04.12 || BERLIN (10. April 2012) - Hohes Fieber in der Nacht, eine akute Magenverstimmung am Wochenende: Ab dem 16. April wird in Deutschland eine einheitliche Rufnummer für den ärztlichen
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eingeführt. Bürger, die außerhalb der Sprechzeiten dringend ambulante ärztliche Hilfe benötigen, erreichen künftig über die 116 117 den
Bereitschaftsdienst in ihrer Nähe. „In Zukunft reicht es, wenn sich Patienten die 116 117 merken, sollten sie nachts oder am Wochenende krank werden", sagte der Vorstandsvorsitzende der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, heute bei der Vorstellung der neuen Bereitschaftsdienstnummer in Berlin.
Es gibt deutschlandweit
zurzeit über 1.000 verschiedene Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die teilweise täglich wechseln. Um für die Bürger die Erreichbarkeit zu vereinfachen, hat die KBV gemeinsam mit den
17 KVen die Initiative für eine einheitliche Rufnummer ergriffen. Auf ihren Antrag hin hatte die Europäische Union die 116 117 im Jahr 2009 europaweit für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
reserviert. Deutschland ist das erste Land, das die Nummer einführt. Sie wird ab 16. April bereits fast überall im Land erreichbar sein - ohne Vorwahl und kostenfrei.
„Mit der 116 117 wird es für die Bürger wesentlich einfacher, ambulante ärztliche Hilfe zu erhalten, wenn die Praxen geschlossen haben. Damit verbessert sich für Millionen Versicherte, die jährlich den Bereitschaftsdienst der KVen nutzen, der Service", lobte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU). Die Bundesregierung habe das Projekt deshalb von Anfang an unterstützt und begrüße es, dass die KBV die Nummer jetzt einführe.
Der Vorstandsvorsitzende der KV Brandenburg, Dr. Hans-Joachim Helming, dessen Verdienst die Reservierung der Rufnummer durch die Europäische Kommission ist, zeigte sich zuversichtlich, dass andere europäische Länder dem deutschen Beispiel folgen werden. „Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Behörden und Organisationen aus dem Ausland, die mehr über den Dienst und den Vermittlungsservice erfahren wollen." Ziel sei es, dass analog der Notrufnummer 112 in Zukunft auch die 116 117 in jedem Mitgliedsstaat der EU für Einheimische und Touristen erreichbar sein soll.
So funktioniert die neue Bereitschaftsdienstnummer: Patienten, die außerhalb der Praxissprechzeiten auf ambulante ärztliche Hilfe angewiesen sind und nicht wissen, wo sich zum Beispiel die nächste Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wählen die 116 117. Ihr Anruf wird an den ärztlichen Bereitschaftsdienst in ihrer Nähe weitergeleitet - je nach Organisation des Dienstes direkt zu einem diensthabenden Arzt oder einer Bereitschaftsdienst-Leitstelle. Ist eine automatische Weiterleitung nicht möglich, übernimmt ein Service-Center die Vermittlung. Die bisherigen regionalen Telefonnummern bleiben als zusätzlicher Service zur 116 117 vorerst erhalten.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten organisiert. Er ist für Kassen- und Privatpatienten gedacht, die in dringenden medizinischen Fällen eine ambulante ärztliche Behandlung benötigen und sich nicht in einer lebensbedrohlichen Situation befinden. Neben speziellen Bereitschaftsdienstpraxen, die Patienten aufsuchen können, bieten viele KVen auch einen Hausbesuchsdienst an. Der Bereitschaftsdienst (116 117) ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst (112), der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet, zum Beispiel bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder Ohnmacht.
Unter 112 erreicht man den Rettungsdienst, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist. Dieser ist für lebensbedrohliche Erkrankungen zuständig. Wenn zum Beispiel folgende Symptome vorliegen:
? Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinstrübung
? schwere Störungen des Atmungssystems
? starke Herzbeschwerden
? akute Blutungen
? Unfälle mit Verdacht auf erhebliche Verletzungen
? Vergiftungen
? Brände mit Personenbeteiligung
? Ertrinkungsunfälle
? Stromunfälle
? Suizidversuche aller Art
? akute anhaltende Erregungszustände
? akute anhaltende Krampfanfälle
? plötzliche Geburt oder Komplikationen in der Schwangerschaft
? akute anhaltende schwere Schmerzzustände
Wenn jedoch eine Erkrankung vorliegt, mit der zu Sprechzeiten der Arzt aufgesucht würde, die Behandlung aber aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten (Werk-)Tag warten kann, ist der ärztliche Bereit-schaftsdienst unter 116 117 zuständig. (ks/kbv)
Mehr Informationen zur 116 117 und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es hier: www.116117info.de