08.03.21 || HESSEN (08. März 2021) -
Reiseplanung in Corona-Zeiten ist eine Herausforderung. Wenn die gebuchte Reise ausfällt, ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Viele haben schlechte
Erfahrungen mit Reiseunternehmen gemacht und wollen sich jetzt besser absichern, denn gerade in der Reisebranche sind Vorauszahlungen an der Tagesordnung.
Mit umfangreichen Informationen und Online-Vorträgen geben die Verbraucherzentralen rund um den Weltverbrauchertag am 15. März zahlreiche Tipps, worauf Verbraucher achten sollten, wenn Sie während der Pandemie eine Reise buchen. Die Online-Vorträge der Verbraucherzentrale Hessen finden am 18. März um 17 Uhr und am 22. März um 17 Uhr statt. Die Teilnahme an den Vorträgen ist kostenfrei.
Wer kurz vor der ersten Urlaubssaison im Jahr eine Reise plant, ist in einer Zwickmühle. Nach einem Jahr voller Einschränkungen ist die Reiselust groß, aber schlechte Erfahrungen und Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie machen die Entscheidung schwierig. Denn in der Pandemie haben viele Reiseunternehmen beim Krisenmanagement versagt. Die Folge: Kunden mussten nach dem Ausfall ihrer gebuchten Reisen viel zu lange auf die Erstattung ihrer Vorauszahlungen warten. Etliche haben bis heute keine Rückzahlung erhalten.
„Dadurch ging viel Vertrauen verloren, der Ärger und die Verunsicherung sind verständlicherweise groß. In unseren Online-Vorträgen wollen wir deshalb über die wichtigsten Aspekte des Reiserechts aufklären, damit die nächste Reise hoffentlich problemloser läuft", sagt Kai-Oliver Kruske. Der Jurist wird für die Verbraucherzentrale Hessen die Online-Vorträge leiten.
Wer spontan bucht und kurz vor Reisebeginn bezahlt, verringert das finanzielle Risiko. Wichtig dabei ist eine klare schriftliche Regelung für den Fall, dass die Reise durch Einschränkungen unmöglich
oder stark erschwert wird - zum Beispiel bei Lockdown, Beherbergungsverboten oder Ausgangssperren am Reiseziel. Viele Betroffene hatten sich im vergangenen Jahr beschwert, weil Ferienhausanbieter
trotz geschlossener Grenzen bis zu 100 Prozent des Mietpreises verlangten.
Bei Pauschalreisen ist der Preis über eine Versicherung des Reiseveranstalters gegen Insolvenzen abgesichert. Dies muss das Unternehmen mit einem Sicherungsschein bei der Buchung nachweisen. Erst
dann dürfen Veranstalter oder Reisebüros eine Anzahlung verlangen. Für Individualreisen gibt es diesen gesetzlichen Insolvenzschutz nicht.
Vor einer Reisebuchung sollten Urlauber wissen, welche Situation sie am Urlaubsziel erwartet. Ist das Reiseziel als Risikogebiet eingestuft? Welche Einschränkungen gelten? Hilfreich bei der
Vorbereitung sind die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes und die App 'sicher reisen'. Wichtig ist außerdem der Überblick, wann welche Vorauszahlungen fällig werden und welche
Stornierungsmöglichkeiten im Vertrag festgehalten sind. Bei diesen wichtigen rechtlichen Fragen sollten sich Verbraucher nie auf mündliche Zusagen verlassen. Entscheidend ist, was im Vertrag
steht.
Umfassende Informationen und Tipps zu „Reisen und Corona" auf https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/weltverbrauchertag-reisen-und-corona-56846.
Kostenfreie Online-Vorträge zum Thema „Reisen in der Pandemie". Anmeldung für alle Vortragstermine auf https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/webseminare-zum-weltverbrauchertag-2021-reisen-in-der-pandemie-57367.
Umfassende Informationen und Tipps zum Thema „Flugärger", einschließlich einer App, mit der sich etwaige Ansprüche auf dem Smartphone berechnen lassen, https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/fluggastrechte-was-man-bei-flugaerger-tun-kann-27885 (vzh(red)