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Stadt erholt sich langsam - Tornado-Schäden an die Stadtverwaltung melden

Sperrung des Kurparks teilweise aufgehoben - Sonntag wieder ein Harfenkozert - Schäden werden nur von Privatgeschädigten und Betrieben aus der Stadt entgegengenommen           von Ralph Delhees

22.08.14 || altBAD SCHWALBACH (21. August 2014) - Langsam ordnet sich wieder alles nach den erheblichen Schäden durch den Tornado am 10. August. Seit Freitagnachmittag ist die Sperrung des Stahlbrunnentals aufgehoben. Und ab Samstag, 23. August, kann der Kurpark teilweise wieder freigegeben werden. Begehbar ist dann wieder der Bereich vom Weinbrunnen bis zum Weiher. Auch das kulturelle Leben in der Stadt erwacht wieder, so findet am Sonntag wieder Harfenkonzert statt.

Wegen des gesperrten Kurparks nach dem Unwetter mussten geplante Sommer-Konzerte abgesagt werden. Am Sonntag, 24. August, wird nun wieder ein Harfenkonzert mit Astrid Scheldt stattfinden. Den romantischen Klängen kann man am Ehebrunnen neben dem Golfcafé lauschen. Der Zugang zum Ehebrunnen ist nur über den Badweg möglich.

Astrid Scheldt bietet zusammen mit Künstlerfreunden erstmals in diesem Sommer ein Konzertprogramm an, mit dem der Kurpark erklingt und Spaziergänger zum Lauschen und Lustwandeln eingeladen sind. Inspiriert fühlen sich die Musiker „Casa del Arte" um Initiatorin Astrid Scheldt von den kleinen Pavillons. Von hier aus wollten sie Natur und Kultur miteinander in Berührung bringen. Die Schäden des Tornados vom 10. August haben die Situation im Kurpark verändert. Er ist wegen der Sicherungs- und Aufräumarbeiten in Teilen immer noch gesperrt. Deshalb wurde jetzt anstelle eines Pavillons der Ehebrunnen als Konzertplatz gewählt. Die Initiative der Künstler wird unterstützt vom Staatsbad Bad Schwalbach.

Die Stadt erfasst nur Schäden von Privatgeschädigten und Betrieben in Bad Schwalbach


Wie bereits informiert, besteht grundsätzlich eine Möglichkeit für Betriebe und Privatgeschädigte, für Schäden in Folge des Tornados vom 10. August staatliche Finanzhilfen zu erhalten. Dies ist an einige Voraussetzungen gebunden, über die entsprechende Elementarschäden-Richtlinie kann man sich auf der Homepage der Stadt www.bad-schwalbach.de auf der Rathaus-Seite informieren.

Zunächst jedoch entscheidet das Regierungspräsidium über die Einleitung einer Finanzhilfeaktion. Dies wird nur in Gang gesetzt, wenn der Kreis einen entsprechenden Antrag stellt, was geschehen ist. Das Regierungspräsidium hat daraufhin und als Bedingung für die Prüfung einer Finanzhilfe-aktion dazu aufgefordert, eine Schadensaufstellung zu übersenden. Das bedeutet, die Stadt muss die Schäden, d.h. die beschädigten Objekte, die betroffenen Eigentümer und die geschätzten Schadenssummen erfassen und dies bis zum 29. August.

Der Stadt sind Schäden bei Privateigentümern und Betrieben nicht ohne Weiteres bekannt. Sie kann lediglich anhand der Feuerwehreinsätze eventuell Betroffene ansprechen. Deshalb bittet die Stadtverwaltung, ihr kurzfristig Schäden zu melden.

Im Rathaus nimmt Herr Siesenop die Informationen entgegen, der hierfür ab Montag, 25. August bis Donnerstag, 28. August jeweils in der Zeit von 9 - 12 Uhr und 14-18 Uhr zur Verfügung steht. Man kann Herrn Siesenop telefonisch erreichen unter 06124 500-170 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. . Bei einer Nachricht per E-Mail möchten die Betroffenen bitte eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen angeben.

Die Meldungen haben vorläufigen Charakter, denn es ist klar, dass sich Schadenssummen noch ändern können. Auch stellt eine entsprechende Meldung noch keinen Antrag auf Finanzhilfen dar. Die Ermittlung einer Gesamtschadenssumme auf der Basis von groben Schätzungen dient lediglich dem Regierungspräsidium dazu festzustellen, ob eine Finanzhilfeaktion eingeleitet wird.
Sollte dies geschehen, wird die Stadt rechtzeitig über den weiteren Verfahrensablauf informieren.

Nach den Elementarschäden-Richtlinien würde nach Einleitung einer Finanzhilfeaktion eine Schadenskommission gebildet, die - so die Mitteilung der Regierungspräsidentin, Brigitte Lindscheid - den Schaden festzustellen und zu prüfen habe, „ob das Schadensereignis bei den Betroffenen eine außergewöhnliche Notlage hervorgerufen hat."

Die Stadt bittet die Betroffenen, unabhängig von Überlegungen über die Antragstellung zunächst die Schäden mitzuteilen.

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