13.02.09 || WIESBADEN (13. Februar 2009) - Nachdem im Januar das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) zunächst bei Wildschweinen im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Rhein-Sieg-Kreis nachgewiesen wurde, sind mittlerweile noch weitere Tiere in dieser Region und in Rheinland-Pfalz positiv getestet worden. Damit hat sich, wie das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz mitteilt, auch die Bedrohungslage für Hessen deutlich verschärft. In den westlichen Landesgebieten muss nun bis auf weiteres jedes erlegte Wildschwein auf Schweinepest untersucht werden. Hiervon sind in Südhessen die Landeshauptstadt Wiesbaden, der Rheingau-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis und die westlichen Teile des Wetterau- und Main-Taunus-Kreises betroffen.
Bei der Klassischen Schweinepest handelt es sich um eine virusbedingte, fieberhafte Allgemeinerkrankung der Haus- und Wildschweine. Problematisch sind hierbei die hohe Mortalität (Sterblichkeit)
und die hohe Kontagiösität (Maß der Übertragungsfähigkeit eines Erregers). Für den Menschen besteht keine Gefahr einer Ansteckung durch das Klassische Schweinepestvirus.
Das frühzeitige Erkennen der Wildschweinepest ist enorm wichtig, da es für die Bewegung des Schwarzwildes im derzeitigen Seuchengeschehen keine natürlichen oder künstlichen Grenzen gibt.
Ein Übergreifen der Seuche auf Hausschweinebestände hätte katastrophale Folgen für die Landwirtschaft. Nicht nur die betroffenen Tierbestände müssten getötet werden, es drohen auch umfangreiche Handelrestriktionen der Europäischen Union, die für ganz Deutschland weit reichende wirtschaftliche Konsequenzen hätten.
Sollte sich die Wildschweinepest tatsächlich noch auf Hessen ausdehnen, so wären Schweine in Freilandhaltung besonders ansteckungsgefährdet. In Deutschland gelten deshalb für die Freilandhaltung von Hausschweinen besonders strenge gesetzliche Vorgaben. Aber auch für Schweine in Stallhaltung besteht Ansteckungsgefahr, zum Beispiel wenn Futtermittel und Einstreu im Außenbereich für Wildschweine zugänglich gelagert werden, wenn keine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung im Betrieb durchgeführt wird oder wenn Stallungen ohne geeignete Schutzkleidung betreten werden. Außerdem sollten Jäger unbedingt darauf achten, kein Fleisch oder Trophäen aus von der Wildschweinepest betroffenen Gebieten mit nach Hessen zu bringen. Schweinehaltende Betriebe dürfen keinesfalls mit der gleichen Kleidung oder den gleichen Schuhen betreten werden, die bei der Jagd getragen wurden. Jeder Fund von gefallenem Schwarzwild muss dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Aufgrund der beschriebenen Situation und der damit verbundenen Gefahr einer möglichen Ausbreitung nach Hessen müssen erforderliche Maßnahmen getroffen werden, um die Nutztierbestände zu schützen.
Aus diesem Grund findet am Freitag, 27. Februar, um 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung für Jagdausübungsberechtigte und Landwirte in der Stadthalle Idstein, Löherplatz 15, in Idstein statt.
Alle Schweinehalter und Jagdberechtigten sind aufgerufen, die Veranstaltung zu besuchen und sich über die notwendigen Maßnahmen zu informieren.
(lhwi)