07.09.23 || WIESBADEN (07. September 2023) -
Alles, was sich rund um das Auto dreht, ist in Wiesbaden einfacher geworden. Einfacher ausgedrückt: Digital zulassen und sofort losfahren. Das es nun soweit ist, darüber freut sich Maral
Koohestanian, Dezernentin für Smart City, Europa und Ordnung der Landeshauptstadt Wiesbaden und sie betonte: „Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmerinnen und Unternehmer der
Landeshauptstadt Wiesbaden mit der „Online Zulassungsbehörde" ihre Fahrzeuge in Echtzeit an- um- und abmelden".
Der Onlinedienst „Online Zulassungsbehörde" ist über https://portal.wiesbaden.de im Bürgerserviceportal unter „KFZ-Zulassung" zu finden. Der Onlinedienst umfasst die Neuzulassung oder Wiederzulassung von Fahrzeugen, die Umschreibung von zugelassenen Fahrzeugen, als auch Adressänderungen. Es ist auch die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen online möglich.
Im Onlinedienst stehen verschiedene Identifikationsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt bequem vom Smartphone oder PC. Die Anmeldung erfolgt entweder über das BundID-Konto mithilfe der
Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder dem elektronischen Aufenthaltstitel. Alternativ kann auch das Elster-Zertifikat zur Identifizierung genutzt werden.
Benötigte Nachweise können im Verlauf des Prozesses digital hochgeladen werden. Sind alle Angaben korrekt, startet ein vollautomatischer Prozess an dessen Ende der elektronische Bescheid „Zulassungsnachweis" erstellt, heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Anschließend die Kennzeichen am Fahrzeug anbringen, den Ausdruck des vorläufigen Zulassungsnachweis gut sichtbar im Fahrzeug auslegen und losfahren. Die Unterlagen, wie Fahrzeugschein und -brief, werden zusammen mit den aufzubringenden Plaketten, per Post in einem Zeitraum von maximal zehn Tagen zugestellt. Bis dahin gilt der vorläufige Zulassungsnachweis.
Die „Online Zulassungsbehörde" ist Teil des gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen. Das OZG liefert hierzu die gesetzliche Grundlage (mehr unter www.onlinezugangsgesetz.de). Die Nachnutzung der digitalen Verwaltungsleistung erfolgt nach dem sogenannten EfA-Modell ("Einer für Alle"). Hierbei entwickelt ein Bundesland eine zentrale Lösung, und stellt diese im Anschluss anderen Ländern und Kommunen für die Nachnutzung zur Verfügung.
„Mit dem erweiterten Onlinedienst der iKfz-Stufe 4, erreichen wir einen neuen Meilenstein der digitalen Verwaltung. Ohne Wartezeit kann sofort losgefahren werden. Es ist kein zwingender Termin mehr vor Ort in der Zulassungsstelle notwendig. Bürgerinnen und Bürger können selbst entscheiden, ob sie den Service der Zulassungsstelle online oder offline nutzen wollen", ergänzt Maral Koohestanian.
Im Zuge der OZG-Umsetzung werden insgesamt 575 Verwaltungsleistungen digitalisiert, um es Bürgerinnen und Bürger zukünftig zu ermöglichen, Verwaltungsleistungen komplett online zu nutzen. Dabei steht
die Nutzungsfreundlichkeit im Fokus, weshalb Nutzende aktiv in die Konzeption und Nutzertests nach dem Servicestandard zur OZG-Umsetzung eingebunden werden, um moderne und leicht verständliche
digitale Lösungen zu entwickeln.
Sollten Bürgerinnen und Bürger den aktuellen PIN des neuen Personalausweises nicht vorliegen haben. So kann auch bequem über das Bürgerserviceportal der PIN mit dem Onlinedienst „PIN-Rücksetzbrief" zurückgesetzt werden. (red/lhwi)