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OB Dr. Müller: „Ich stehe nach wie vor zum AKK-Haushalt“

Kommunalaufsicht hatte nie den AKK-Haushalt in Frage gestellt - Klärung der rechtlichen Situation

02.04.09 || WIESBADEN (2. April 2009) - In der durch eine Anfrage der Bürgerliste Wiesbaden entstandenen Diskussion um den AKK-Haushalt betont Oberbürgermeister Dr. Helmut Müller, dass er den Status quo nach wie vor für richtig hält: „Ich stehe zum AKK-Haushalt und an meiner Meinung hat sich nichts geändert. In all den Jahren seit 1947 wurde die Institution des AKK-Haushaltes von der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht niemals in Frage gestellt, das heißt, der AKK-Haushalt wurde in der bestehenden Form toleriert".

Dr. Müller hatte kurz nach seinem Amtsantritt als Kämmerer der Landeshauptstadt Wiesbaden im Jahre 2002 ein klares Bekenntnis zum AKK-Haushalt abgegeben und betont, dass es zwar aufwändig sei, zwei Pakete zu schnüren, es aber um eine historische Angelegenheit gehe. Auch Bestrebungen aus den eigenen Reihen, nur einen Haushalt zu führen, hat Dr. Müller, auch öffentlich, stets eine Absage erteilt.

Der Oberbürgermeister macht jedoch auch deutlich, dass er prüfen lassen muss, ob diese Tolerierung nach wie vor aufrecht erhalten wird. „Aufgrund der Frage der Bürgerliste in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung ist es unabdingbar, die rechtliche Situation klar darzustellen. Und wenn man Fragen stellt, muss einem auch von Anfang an klar sein, dass die Antwort Folgen haben kann", erklärt Dr. Müller.

Nach dem Zweiten Weltkrieg, am 22. Juli 1945, wurden Amöneburg, Kastel und Kostheim von der amerikanischen Militärregierung dem Regierungsbezirk Wiesbaden angeschlossen. Die Bekanntmachung über die Eingliederung der drei Gebietsteile in den Stadtkreis Wiesbaden erfolgte dann durch den Regierungspräsidenten in Wiesbaden am 10. August 1945.

Der Verwaltungsbericht der Stadt Wiesbaden für den Zeitraum 1. April 1938 bis 31. März 1947 weist die gesonderte Haushaltsführung, die seit dem Haushaltsjahr 1947 gilt, für die drei Stadtteile aus. In den 80er Jahren wurde die Beibehaltung des AKK-Haushaltes durch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung als politische Setzung bestätigt. (lhwi)

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